AGBs Wafting Leaves GmbH
1. Geltungsbereich und Gegenstand
Die Wafting Leaves GmbH mit Sitz in Schwarzenburg, die hier als Anbieterin auftritt, bezweckt die Durchführung von Retreats, Workshops und Seminaren im Bereich der Gesundheitspsychologie und bietet Tätigkeiten zur Förderung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der Persönlichkeitsentwicklung in der Schweiz sowie auch im Ausland an. Alle von der Wafting Leaves GmbH angebotenen Leistungen werden von diesen AGBs erfasst. Sollte eine der Klauseln ungültig sein, so bleiben die restlichen dennoch bestehen.
Durch Anmeldung zu einer der Leistungen der Anbieterin stimmen die Teilnehmenden den vorliegenden AGB zu und akzeptieren diese als Bestandteil der Vereinbarung zwischen Anbieterin und Teilnehmenden. Rechte und Pflichten ergeben sich einerseits aus den schriftlichen Vereinbarungen zwischen Anbieterin und Teilnehmenden sowie aus den AGB.
2. Retreats
2.1 Anmeldung / Anzahlung
Nach der Anmeldung durch die Teilnehmenden erhalten diese eine Anmeldebestätigung und die dazugehörige Bankverbindung zur Bezahlung der gebuchten Leistung. Sobald die Zahlung bei der Wafting Leaves GmbH eingegangen ist, gilt der gebuchte Platz für die Teilnehmenden als reserviert. Die Reservation wird nach Zahlungseingang berücksichtigt, wobei der Eingang der Überweisung massgebend ist. Der Anzahlungsbetrag wird bei Annulation des Retreats, sofern nicht einer der Gründe von Ziff. 2.3 gegeben ist, nicht zurückerstattet. Der Betrag ist innert 30 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu begleichen, ansonsten wird der gebuchte Platz wieder freigegeben.
2.2 Preise und Leistungen
Alle Preise und Leistungen richten sich nach den Angaben auf der Website (www.waftingleaves.ch) und gelten im Zweifelsfall vor mündlichen Abreden. Die Anbieterin behält sich Zusatzkosten wie z.B. Tourismustaxen vor. Die Anbieterin behält es sich zudem vor, aus wichtigen Gründen Preisänderungen vorzunehmen und nachträgliche, tatsächliche Kosten anzupassen wie z.B. bei Rechnung- oder Angebotsfehlern.
Diese Preiserhöhungen hat die Anbieterin den Teilnehmenden bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Retreatbeginn mitzuteilen und geltend zu machen. Sollten die Kosten mehr als 10% des Angebotspreises übersteigen, so können die Teilnehmenden vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzforderungen sind dagegen ausgeschlossen.
2. 3 Annulation
2.3.1 Annulation Retreat
Jede Absage eines gebuchten Retreats hat schriftlich zu erfolgen. Auch hier ist der Eingang bei der Anbieterin massgebend. Bei der Annulation eines Retreats bis 120 Tage vor Reiseantritt wird der Gesamtbetrag minus CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr rückerstattet.
Bei einer späteren Annulation ist eine Rückerstattung der Gesamtkosten ausgeschlossen (ACHTUNG: dies gilt auch im Fall von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Quarantäneanordnungen in der Schweiz aufgrund Kontakt mit infizierten Personen, Isolation, positivem Coronatest, andere Einreisebestimmungen im Zielland des Retreats etc.) Diese genannten Umstände abzusichern, liegt in der alleinigen Verantwortung der Teilnehmenden. Die Anbieterin empfiehlt dringendst einen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder eine Annulationskostenversicherung.
Bei einer Annulation behält sich die Anbieterin vor, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 zu verrechnen. Sollte eine Person ihren Platz im Retreat nicht wahrnehmen können, so kann sie, nach Rücksprache mit der Anbieterin, ihren Platz an eine andere Person abzutreten, sofern dies aufgrund der Platzverhältnisse in den Zimmern möglich ist. Die Ersatzperson und die ursprünglich teilnehmende Person haften solidarisch für die anfallenden Kosten sowie für allfällige Mehrkosten. Wird eine Reise vorzeitig abgebrochen, so hat die Person diese Kosten selbst zu tragen und ist auch hier selbst für die Versicherung eines solchen Umstandes verantwortlich.
2.4 Programmänderung
Die Änderungen des Programms und Leistungen des Retreats (Programm, Unterkunft, Reisebegleitung, Yogalehrerin etc.) bleiben vorbehalten, sofern sie dem Werte nach derselben Leistung entsprechen, die gebucht wurden. Minderungs- und Rückerstattungsansprüche und auch Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
2.5 Absage des Retreats durch die Anbieterin / Nichterreichen der Teilnehmerzahl
Das Retreat kann aufgrund höherer Gewalt (Pandemiemassnahmen, Streikts, Umweltkatastrophen, Personalausfall der Verantwortlichen etc.) auch kurzfristig abgesagt werden. Sofern die Anbieterin kein gleichwertiges Ersatzprogramm anbieten kann, werden den Teilnehmenden die geleisteten Zahlungen für nicht bezogene Leistungen zurückerstattet. Schadenersatzansprüche und weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wird die Mindestteilnehmerzahl des Retreats nicht erreicht, so kann das Retreat bis 30 Tage vor Retreatbeginn abgesagt werden. In diesem Fall wird der gesamte bezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche sowie Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
2.6 Reisebestimmungen
Die Hin- und Rückreise an den Ort, wo das Retreat stattfindet, ist alleinige Sache der Teilnehmenden und diese Kosten sind nicht im Angebotspreis des Retreats inbegriffen. Für Verspätungen oder Probleme bei der Reise sind alle Teilnehmenden selbst verantwortlich und die Anbieterin übernimmt keinerlei Haftung. Für alle Einreisedokumente (Visa, Impfungen, Testungen, Zertifikate etc.) sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich und die Anbieterin übernimmt keinerlei Verantwortung. Sollte einem Teilnehmenden wegen ungenügender Vorbereitung die Einreise in das Retreatland verweigert werden, so übernimmt die Anbieterin keinerlei Haftung und deshalb nicht in Anspruch genommene Retreatleistungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
2. 7 Versicherung
Die Versicherung ist vollumfänglich Sache der Teilnehmenden. Die Anbieterin empfiehlt den Teilnehmenden den Abschluss einer Reiserücktritts- oder Annulierungskostenversicherung. Ebenfalls empfiehlt sie zu prüfen, ob eine Unfallversicherung im Ausland besteht. Für Beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmenden kann die Anbieterin nicht haftbar gemacht werden.
2. 8 Voraussetzungen für die Teilnahme
Vorausgesetzt zur Teilnahme am Retreat wird eine gute psychische und physische Verfassung der Teilnehmenden. Sollten hier Besonderheiten vorliegen, können Teilnehmende die Anbieterin kontaktieren und eine gemeinsame Lösung erarbeiten. Zudem ist zu beachten, dass Teilnehmer bei allen Aktivitäten, die einen Wim Hof Kurs inkludiert haben, das 18. Lebensjahr erreicht haben müssen. Zudem ist für Personen, die schwanger sind, am Raynauds Syndrom II oder an Epilepsie leiden, die Teilnahme an einer Wim Hof Aktivität untersagt und aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, die Kursleitung über das Vorliegen einer solchen Erkrankung zu informieren. Es sind alle Teilnehmenden herzlich willkommen und wir finden sehr gerne auch Lösungen für Personen, die z.B. in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und gerne am Retreat teilnehmen möchten. Die Teilnahme erfolgt jeweils auf eigene Verantwortung und die Teilnehmenden verpflichten sich, bei Einschränkungen die Anbieterin zu informieren. Vor der Teilnahme ist allenfalls ein Arzt oder ein Psychotherapeut zu kontaktieren.
2.9 Haftung
Die Haftung der Anbieterin beschränkt sich auf CHF 2‘000.00 und umfasst nur den unmittelbaren Schaden. Die Anbieterin ist zum Ersatz ausgefallener Leistungen verpflichtet, sofern sie nicht in der Lage ist, angemessenen Ersatz zu beschaffen.
2.10 Beanstandungen
Bei Problemen oder Mängeln während des Retreats ist die Anbieterin umgehend zu informieren. Beanstandungen nach dem Retreat können nicht berücksichtigt werden. Können Mängel nicht vor Ort behoben werden, so sind sie bis mindestens 30 Tage nach dem Retreat schriftlich bei der Anbieterin geltend zu machen, ansonsten gelten sie als verwirkt.
3. Workshops und Coachings
3.1 Annulation
- Privatstunden und Coachings müssen mindestens 24h vor dem Termin abgesagt werden.
- Tagessseminare müssen mindestens 72h vor dem Termin abgesagt werden.
Privatstunden und Tagesseminare, die Teilnehmende rechtzeitig absagen, werden nicht in Rechnung gestellt. Wird die obgenannte Frist nicht eingehalten, so wird der volle Betrag verrechnet.
Die Anbietrein ist befugt, Termine kurzfristig abzusagen oder kann sich durch eine qualifizierte Person vertreten lassen. Dies hat sie den Teilnehmenden unverzüglich schriftlich mitzuteilen, sobald der Ausfall bekannt wird.
3.2 Sonstige Bestimmungen
Es gelten dieselben Bestimmungen bzgl. Workshops und Coachings wie unter Ziff. 2 aufgeführt, sofern sie nicht explizit mit der Reise des Retreats in Zusammenhang stehen.